Wer bekommt einen AVGS?
AVGS ist kein Automatismus – aber oft möglich, wenn Ziel + Bedarf klar sind
Viele glauben: „AVGS gibt’s nur, wenn man arbeitslos ist.“ Das ist zu simpel.
Entscheidend ist, ob eine Maßnahme Ihre Chancen auf Vermittlung realistisch verbessert – und ob Ihre Situation nachvollziehbar ist.
Typische Fälle, in denen AVGS möglich ist
- Arbeitslosigkeit (ALG I): klassische Konstellation bei der Agentur für Arbeit.
- Bürgergeld: häufig über das Jobcenter, wenn Integrationsnutzen plausibel ist.
- Drohende Arbeitslosigkeit: wenn ein Jobende absehbar ist und ein nahtloser Übergang sinnvoll ist.
- Vermittlungshemmnisse: z. B. lange Suchphase, viele Absagen, unklare Positionierung, ungünstiger Markt.
- Ü50 / Senior-Profile: wenn Marktmechanik/Positionierung den Wechsel blockiert.
Der häufigste Fehler
„Ich hätte gern Coaching“ ist kein Argument. „Ich brauche X, weil Y mich gerade blockiert“ ist eins. Wer das sauber formuliert, wird deutlich ernster genommen.
Worauf die Stelle tatsächlich schaut
- Zielrolle: „Was genau suchen Sie?“
- Engpass: „Warum klappt es bisher nicht?“
- Nutzen: „Was verbessert sich durch die Maßnahme?“
- Umsetzbarkeit: „Passt das zum Profil, zum Markt, zur Zeitachse?“