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Wer bekommt einen AVGS?

AVGS ist kein Automatismus – aber oft möglich, wenn Ziel + Bedarf klar sind
Viele glauben: „AVGS gibt’s nur, wenn man arbeitslos ist.“ Das ist zu simpel. Entscheidend ist, ob eine Maßnahme Ihre Chancen auf Vermittlung realistisch verbessert – und ob Ihre Situation nachvollziehbar ist.
Ermessensleistung Es gibt keinen Anspruch – die Stelle entscheidet im Einzelfall.
Ziel + Bedarf Je klarer Zielrolle & Engpass, desto nachvollziehbarer der Nutzen.
Timing zählt Wenn Druck/Fristen sichtbar sind, wird eher gehandelt.

Typische Fälle, in denen AVGS möglich ist

  • Arbeitslosigkeit (ALG I): klassische Konstellation bei der Agentur für Arbeit.
  • Bürgergeld: häufig über das Jobcenter, wenn Integrationsnutzen plausibel ist.
  • Drohende Arbeitslosigkeit: wenn ein Jobende absehbar ist und ein nahtloser Übergang sinnvoll ist.
  • Vermittlungshemmnisse: z. B. lange Suchphase, viele Absagen, unklare Positionierung, ungünstiger Markt.
  • Ü50 / Senior-Profile: wenn Marktmechanik/Positionierung den Wechsel blockiert.

Der häufigste Fehler

„Ich hätte gern Coaching“ ist kein Argument. „Ich brauche X, weil Y mich gerade blockiert“ ist eins. Wer das sauber formuliert, wird deutlich ernster genommen.

Worauf die Stelle tatsächlich schaut

  • Zielrolle: „Was genau suchen Sie?“
  • Engpass: „Warum klappt es bisher nicht?“
  • Nutzen: „Was verbessert sich durch die Maßnahme?“
  • Umsetzbarkeit: „Passt das zum Profil, zum Markt, zur Zeitachse?“

FAQ

Gibt es einen Rechtsanspruch auf AVGS? Nein. Ein AVGS ist eine Ermessensleistung. Die Bewilligung wird im Einzelfall entschieden.
Geht AVGS nur bei Arbeitslosigkeit? Nicht zwingend. In bestimmten Fällen kann AVGS auch bei drohender Arbeitslosigkeit sinnvoll sein.
Wie erhöhe ich die Chance auf Bewilligung? Mit klarer Zielrolle, klar benanntem Engpass und einem plausiblen Nutzen: Was verbessert sich realistisch durch die Maßnahme?